Überblick über die Versa-Garantie
Startdatum der Garantie
"Startdatum" im Sinne dieser Richtlinie bedeutet (i) das Datum, an dem die Versa-Hardware die Produktionsstätten von Versa Networks, Inc. (Versa Networks") verlässt, (ii) im Falle des Weiterverkaufs durch einen autorisierten Versa-Vertriebspartner das Datum, das nicht mehr als neunzig (90) Tage nach dem ursprünglichen Versand dieses Produkts durch Versa Networks liegt.
Eingeschränkte Hardware-Garantie
Versa Networks garantiert für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren ab dem Startdatum, dass die vom Kunden erworbene Hardware Versa Networks ("Hardware") bei normalem, autorisiertem Gebrauch in Übereinstimmung mit der Produktanleitung frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist. Diese Produktgarantie gilt nur für den Erstkäufer der Hardware von einem autorisierten Versa-Händler oder Versa Networks selbst. Falls Versa Networks während des Garantiezeitraums eine Mitteilung erhält, dass eine Hardware nicht der Garantie entspricht, besteht das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden und die einzige und ausschließliche Haftung Versa Networks darin, dass Versa Networks nach eigenem Ermessen die nicht konforme Hardware gemäß dieser eingeschränkten Garantie entweder repariert oder ersetzt. Hardware, die im Rahmen einer solchen Garantie ersetzt wird, kann nach dem Ermessen von Versa Networks überholt oder durch neue Geräte ersetzt werden. Versa Networks wird alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ersatzhardware innerhalb von 6 bis 8 (sechs bis acht) Wochen nach Eingang des Produkts in einem Versa Networks zu versenden. Die tatsächlichen Lieferzeiten können je nach Standort des Kunden variieren.
Tot bei Ankunft ("DOA")
Für Hardware, die innerhalb der ersten neunzig (90) Tage nach dem Versanddatum des Produkts aus den Produktionsstätten Versa Networks als "Dead On Arrival" (DOA) eingestuft wird, bietet Versa Networks einen beschleunigten Austausch der betroffenen Field Replaceable Unit (FRU) an. Nach Ausstellung der RMA wird ein neues Gerät von einer bestimmten Versa Networks zum Versand bereitgestellt. Das defekte Produkt muss innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Erhalt des Ersatzgeräts zurückgeschickt werden, andernfalls wird dem Kunden der volle Kaufpreis für das Ersatzteil in Rechnung gestellt. Kunden sollten zusätzliche Zeit für den Transport und die Zollabfertigung einplanen, wenn eine internationale Zollabfertigung erforderlich ist. Produkte, die nach dem veröffentlichten letzten Bestelldatum (wie in der Versa Networks End of Life Policy and Procedure definiert) verkauft werden, sind von dieser beschleunigten DOA-Austauschabdeckung ausgeschlossen.
Verfahren für die Rückgabe von Hardware
Defekte Artikel können nur mit einer RMA-Nummer zurückgegeben werden, die von autorisiertem Versa Networks ausgestellt wurde. Um eine RMA-Nummer anzufordern, muss der Kunde das Versa Networks Technical Assistance Center kontaktieren. Versa TAC unterstützt Kunden bei der RMA-Bearbeitung gemäß den Bedingungen dieser Garantie. Telefonanrufe bei Versa TAC werden nur angenommen, wenn der Kunde mindestens ein gültiges Software-Abonnement oder einen Versa Networks für die jeweilige Versa-Hardware erworben hat. Die RMA-Nummer muss auf dem äußeren Kartonetikett des zurückgesendeten Artikels angegeben werden. Etwaige Transportkosten, die im Zusammenhang mit der Rücksendung eines defekten Artikels an Versa Networks entstehen, sind vom Kunden bis zum Standort im Land zu tragen. Versa Networks übernimmt die Kosten für den Transport eines reparierten oder ausgetauschten Artikels ins Ausland. Wenn Versa Networks jedoch nach vernünftigem Ermessen feststellt, dass der Artikel funktionstüchtig ist, trägt der Kunde alle Transportkosten. Wenn Versa Networks nach eigenem Ermessen feststellt, dass der angeblich defekte Artikel nicht unter die Garantiebedingungen fällt oder dass ein Garantieanspruch nach Ablauf der Garantiezeit geltend gemacht wird, sind die Kosten für die Reparatur durch Versa Networks, einschließlich aller Versandkosten, vom Kunden zu tragen.
Eingeschränkte Garantie für Software
SOFTWARE, DIE FÜR LABOR-, EVALUIERUNGS- ODER DEMONSTRATIONSZWECKE LIZENZIERT WIRD, WIRD IM IST-ZUSTAND MIT ALLEN FEHLERN UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE BEREITGESTELLT. Für alle anderen Softwarelizenzen im Rahmen dieser Vereinbarung garantiert Versa zu Ihren Gunsten, dass die gelieferte Software für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab dem Beginn der Lizenzlaufzeit (im Folgenden als "Garantiezeitraum" bezeichnet) bei normaler, autorisierter Nutzung in Übereinstimmung mit den Produktanweisungen frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sein wird. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist können Sie keine Gewährleistungsansprüche mehr geltend machen. Die gesamte Haftung von Versa für eine Verletzung der in diesem Abschnitt dargelegten Gewährleistung besteht nach Versas Ermessen darin, (i) die fehlerhafte Kopie durch eine Kopie zu ersetzen, die den Spezifikationen entspricht, (ii) wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen zu unternehmen, um Ihnen eine Abhilfe oder ein Verfahren zur Umgehung des Fehlers zur Verfügung zu stellen, (iii) Ihnen die für die fehlerhafte Kopie gezahlte Lizenzgebühr zu erstatten. Jede Nichtkonformität muss Versa in schriftlicher Form und unter Beifügung von Informationen gemeldet werden, die Versa in angemessener Weise anfordert, um die Überprüfung, Diagnose und Korrektur der Nichtkonformität zu ermöglichen. DIESER ABSCHNITT LEGT IHR EINZIGES UND AUSSCHLIESSLICHES RECHTSMITTEL UND DIE GESAMTE HAFTUNG VON VERSA FÜR EINE VERLETZUNG DER GEWÄHRLEISTUNG DURCH VERSA IN BEZUG AUF DIE VERSA-SOFTWARE FEST.
Beschränkungen
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die Versa-Hardware oder -Software (i) verändert wurde, außer durch Versa; (ii) nicht in Übereinstimmung mit der von Versa gelieferten Dokumentation und den Anweisungen installiert, betrieben, repariert oder gewartet wurde; (iii) unangemessenen physischen, thermischen oder elektrischen Belastungen, Missbrauch, Fahrlässigkeit oder Unfällen ausgesetzt wurde oder (iv) ausschließlich für Labor-, Evaluierungs- oder Demonstrationszwecke lizenziert wurde oder wenn es sich bei der Software um Betasoftware handelt oder sie anderweitig nicht kommerziell freigegeben wurde. Darüber hinaus ist weder die Software noch ein Hardwaresystem, auf dem sie installiert werden kann, für (i) die Verwendung bei der Planung, dem Bau, dem Betrieb oder der Wartung einer kerntechnischen Anlage, (ii) die Navigation oder den Betrieb von Flugzeugen, (iii) den Betrieb lebenserhaltender oder lebensnotwendiger medizinischer Geräte oder (iv) den Einbau in eine Wohnung oder für persönliche, familiäre oder Haushaltszwecke oder anderweitig für die Verwendung als Verbraucherprodukt konzipiert oder vorgesehen, und Versa lehnt jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung der Eignung für solche Verwendungszwecke ab. Sie sind allein dafür verantwortlich, Ihre Programme und Daten zu sichern, um sie vor Verlust oder Beschädigung zu schützen. DIE GARANTIEVERPFLICHTUNGEN VON VERSA UMFASSEN KEINE INSTALLATION, NEUINSTALLATION ODER SUPPORT- UND WARTUNGSLEISTUNGEN JEGLICHER ART.
Haftungsausschluss
VERSA ÜBERNIMMT KEINE GARANTIE, ZUSICHERUNG ODER GEWÄHRLEISTUNG DAFÜR, DASS DIE SOFTWARE ODER GERÄTE ODER NETZWERKE, AUF DENEN DIE SOFTWARE AUSGEFÜHRT WIRD, FEHLERFREI ODER UNTERBRECHUNGSFREI FUNKTIONIEREN ODER DASS SIE NICHT ANFÄLLIG FÜR EINDRINGLINGE ODER ANGRIFFE SIND.
Ausschluss aller anderen Garantien. SOFERN NICHT AUSDRÜCKLICH IN DIESEM ABSCHNITT VORGESEHEN, LEHNT VERSA IM GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG ALLE GEWÄHRLEISTUNGEN IN UND FÜR DIE SOFTWARE AB (OB AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG), EINSCHLIESSLICH JEGLICHER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN, DER ZUFRIEDENSTELLENDEN QUALITÄT, DER NICHTINTERFERENZ, DER RICHTIGKEIT DES INFORMATIONSINHALTS ODER DER GEWÄHRLEISTUNG, DIE SICH AUS DEM HANDELSVERLAUF, DEM GESETZ, DEM GEBRAUCH ODER DER HANDELSPRAXIS ERGIBT. SOWEIT EINE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE NICHT AUSGESCHLOSSEN WERDEN KANN, IST DIESE GARANTIE AUF DIE DAUER DER AUSDRÜCKLICHEN GARANTIE BESCHRÄNKT. DA EINIGE STAATEN ODER GERICHTSBARKEITEN KEINE BESCHRÄNKUNGEN DER DAUER EINER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIE ZULASSEN, GILT DIE OBIGE BESCHRÄNKUNG MÖGLICHERWEISE NICHT. DIESE GARANTIE GIBT IHNEN BESTIMMTE GESETZLICHE RECHTE, UND SIE KÖNNEN AUCH ANDERE RECHTE HABEN, DIE VON GERICHTSBARKEIT ZU GERICHTSBARKEIT VARIIEREN. Dieser Haftungsausschluss und -ausschluss gilt auch dann, wenn die ausdrückliche Garantie ihren wesentlichen Zweck verfehlt.
Verjährung des Schadensersatzes
Soweit gesetzlich zulässig, DARF IN KEINEM FALL DIE KUMULATIVE HAFTUNG VON VERSA, SEINEN DIREKTOREN, OFFIZIEREN, MITARBEITERN, PARTNERN, LIEFERANTEN UND LIZENZGEBER GEGENÜBER IHNEN AUS ALLEN KLAGEGRÜNDEN UND ALLEN HAFTUNGSTHEORIEN (OB VERTRAGLICH ODER GESETZLICH, AUS UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH PRODUKTHAFTUNG) ODER ANDERWEITIG) DEN GRÖSSEREN BETRAG VON (I) EINHUNDERT US-DOLLAR ($100.00) FÜR ALLE KOPIEN JEGLICHER SOFTWARE, DIE IHNEN VON VERSA ODER EINER ANDEREN ZUGELASSENEN QUELLE LIZENZIERT WURDE, ODER (II) DEN AN VERSA GEZAHLTEN PREIS FÜR DIE LIZENZIERTEN RECHTE AN DER SOFTWARE, FÜR DAS ABONNEMENT ODER FÜR DEN VERTRAG FÜR SUPPORT- UND WARTUNGSDIENSTE, JE NACHDEM, WAS DER GRUND FÜR DIE FORDERUNG WAR.
UNTER KEINEN UMSTÄNDEN ENTSCHULDIGT EINE VERLETZUNG DER ZUSICHERUNGEN, GARANTIEN ODER VERPFLICHTUNGEN VON VERSA IN BEZUG AUF DIE SOFTWARE ODER DER PFLICHTEN IN BEZUG AUF DIE ERBRINGUNG VON SUPPORT- UND WARTUNGSLEISTUNGEN IHRE UNBERECHTIGTE NUTZUNG DER SOFTWARE ODER BEEINTRÄCHTIGT DAS RECHT VON VERSA, EINE LIZENZ AUFGRUND IHRER VERLETZUNG DIESER VEREINBARUNG ZU KÜNDIGEN.
WEDER VERSA NOCH SEINE DIREKTOREN, LEITENDEN ANGESTELLTEN, MITARBEITER, ANGEGLIEDERTEN UNTERNEHMEN, LIEFERANTEN ODER LIZENZGEBER HAFTEN FÜR ENTGANGENE GEWINNE, DATENVERLUSTE, KOSTEN ODER DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN ODER FÜR BESONDERE, INDIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DIESER VEREINBARUNG ERGEBEN ODER MIT DER SOFTWARE, DER VERWENDUNG DER SOFTWARE ODER DEN WARTUNGSDIENSTEN ZUSAMMENHÄNGEN.
DA EINIGE GERICHTSBARKEITEN EINE BESCHRÄNKUNG ODER EINEN AUSSCHLUSS VON FOLGE- ODER BEILÄUFIG ENTSTANDENEN SCHÄDEN NICHT ZULASSEN, GELTEN EINIGE ODER ALLE DER OBEN GENANNTEN BESCHRÄNKUNGEN MÖGLICHERWEISE NICHT FÜR SIE.
SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, LEHNT VERSA JEGLICHE HAFTUNG ODER VERPFLICHTUNG IM ZUSAMMENHANG MIT DER SOFTWARE ODER DEREN LIZENZIERUNG AN ODER NUTZUNG DURCH ANDERE PERSONEN ALS SIE AB.